Kosten

Allgemeines zur Honorargestaltung

Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung grundsätzlich frei. Es besteht ein unverbindliches Gebührenverzeichnis nach statistischen Erhebungen aus dem Jahr 1985, welches seitdem nicht überarbeitet wurde.

Daher berechnet sich mein Honorar nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung. Gemeinsam besprechen wir vor jedem Diagnostik- oder Therapieverfahren anfallende Kosten ausführlich.

Anamnese (90-120 Minuten)
90-120
  • Beginn einer jeden Behandlung
Große Therapiesitzung (60 Minuten)
60
  • zzgl. Kosten für Material und Präparate
Kleine Therapiesitzung (30 Minuten)
30
  • zzgl. Kosten für Material und Präparate

Wie kann ich bezahlen?

Die Kosten werden bitte nach der Behandlung mit EC-Karte in der Praxis oder über Lastschriftverfahren beglichen.

Werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Die von mir erbrachten Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es besteht eventuell die Möglichkeit, je nach Einkommenssituation, die Behandlungskosten in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Die Behandlungskosten werden möglicherweise nur zum Teil oder gar nicht von privaten Krankenversicherungen/ Zusatzversicherungen/Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich bei ihrem Versicherer.

Ist eine Rechnungslegung zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe möglich, erstellte ich Ihnen diese unter Berücksichtigung der GebüH.

Was muss bei einer Terminabsage beachtet werden?

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so teilen Sie mir dies bitte unverzüglich, spätestens 48 Stunden vorher mit. Erscheinen Sie ohne Mitteilung nicht zum vereinbarten Termin, bitte ich um Verständnis, für den Ausfall der Arbeitszeit, ein Ausfallhonorar in Höhe der Hälfte des veranschlagten Zeitaufwandes der geplanten Behandlung geltend zu machen.

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